1. Mietvertrag – Welcher Typ Mietvertrag wird angeboten?
Antwort sehenGeschäfts- und Büroräume:
Wir bieten gewerbliche Mietverträge von 3 bis 9 Jahren an. Sie können für aufeinanderfolgende Zeiträume von 3 Jahren gemäß den Artikeln 1762-4 des Zivilgesetzbuches erneuert werden.
Die Materie der gewerblichen Mietverträge stützt sich auf das allgemeine Vertragsrecht sowie auf unterschiedliche, spezifischere Verordnungen, welche Sie im Zivilgesetzbuch (Art. 1762-2 bis 1762-7 eingeführt durch den Erlass vom Großherzogtum am 31. Oktober 1936), im Gesetz vom 14. Februar 1955 über die Mietverträge (Art. 17) sowie in der Steuergesetzgebung wiederfinden.
Bei Ablauf des Mietvertrages ist der Mieter verpflichtet die Räumlichkeiten wieder in einem einwandfreien Zustand zurückzugeben. Der Mieter wird erst nach der Schlüsselrückgabe und dem widersprüchlichen Ortsbefund, welcher durch einen Fachmann zu Lasten des Vermieters erstellt wird, von seinen Pflichten befreit.
Appartements:
Die Appartements sind Mietverträgen zu Wohnzwecken für eine Zeitdauer von 3 Jahren unterworfen. Sie können für aufeinanderfolgende Zeiträume von der gleichen Zeitdauer ohne gegenteilige Ansicht und zu den gleichen Bedingungen erneuert werden. Eine Kündigung des Mietvertrages ist möglich mittels einer Kündigungsfrist von 3 Monaten und einer Entschädigung.
Die Mietverträge zu Wohnzwecken stützen sich auf die Artikel 1713 bis 1762-2 des Zivilgesetzbuches unter Vorbehalt der besonderen Regeln, eingeführt durch das Gesetz vom 21. September 2006 über Mietverträge zu Wohnzwecken, welche gewisse Anordnungen des Zivilgesetzbuches abändern.