1. Mietvertrag – Welcher Typ Mietvertrag wird angeboten?

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Geschäfts- und Büroräume:

Wir bieten gewerbliche Mietverträge von 3 bis 9 Jahren an. Sie können für aufeinanderfolgende Zeiträume von 3 Jahren gemäß den Artikeln 1762-4 des Zivilgesetzbuches erneuert werden.

Die Materie der gewerblichen Mietverträge stützt sich auf das allgemeine Vertragsrecht sowie auf unterschiedliche, spezifischere Verordnungen, welche Sie im Zivilgesetzbuch (Art. 1762-2 bis 1762-7 eingeführt durch den Erlass vom Großherzogtum am 31. Oktober 1936), im Gesetz vom 14. Februar 1955 über die Mietverträge (Art. 17) sowie in der Steuergesetzgebung wiederfinden.

Bei Ablauf des Mietvertrages ist der Mieter verpflichtet die Räumlichkeiten wieder in einem einwandfreien Zustand zurückzugeben. Der Mieter wird erst nach der Schlüsselrückgabe und dem widersprüchlichen Ortsbefund, welcher durch einen Fachmann zu Lasten des Vermieters erstellt wird, von seinen Pflichten befreit.

Appartements:

Die Appartements sind Mietverträgen zu Wohnzwecken für eine Zeitdauer von 3 Jahren unterworfen. Sie können für aufeinanderfolgende Zeiträume von der gleichen Zeitdauer ohne gegenteilige Ansicht und zu den gleichen Bedingungen erneuert werden. Eine Kündigung des Mietvertrages ist möglich mittels einer Kündigungsfrist von 3 Monaten und einer Entschädigung.

Die Mietverträge zu Wohnzwecken stützen sich auf die Artikel 1713 bis 1762-2 des Zivilgesetzbuches unter Vorbehalt der besonderen Regeln, eingeführt durch das Gesetz vom 21. September 2006 über Mietverträge zu Wohnzwecken, welche gewisse Anordnungen des Zivilgesetzbuches abändern.

2. Innenfertigstellungen – Welche Innenfertigstellungen sind im Mietvertrag inbegriffen?

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Geschäfts- und Büroräume:

Die Geschäftsräume und/oder Büros werden mit den folgenden Innenfertigstellungen geliefert:

  • Bodenbeläge: Fliesen und Fußleisten.
  • Mauern: Gipsplatten mit glatter Fertigstellung. Die Anstricharbeiten sind zu Lasten des Mieters.
  • Decken: Abhangdecken mit Platten 60 x 60 cm.
  • Heizung: ausreichend Plattenheizkörper, welche mit einem Thermostatventil ausgestattet sind. Ein Raumthermostat gewährleistet die Temperaturregelung.
  • Sanitäranlagen: ein komplettes Sanitärensemble, bestehend aus einem WC und einem Handwaschbecken, ist mindestens in jeder Einheit vorgesehen.
  • Strom: ausreichend Schalter und Steckdosen sind in allen Einheiten vorgesehen.
  • Video-Gegensprechanlage: Jede Einheit verfügt über eine Video-Gegensprechanlage, welche neben der Eingangstür der Einheit befestigt wird. Ein Empfängergerät wird in der Einheit selbst angebracht.
  • Innenschreinerarbeiten: Türen, Treppen,…
  • Küche: Die Küchenzeile ist nicht im Mietpreis inbegriffen. Jedoch sind die Strom- und Wasseranschlüsse vorgesehen.
  • Briefkästen.
  • Totem: Ein Element für die Werbeschilder wird in der Nähe des Eingangs angebracht.

Appartements:

Die Appartements werden mit den folgenden Innenfertigstellungen geliefert:

  • Bodenbeläge: Fliesen oder Alternativen und Fußleisten.
  • Mauern: Gipsputz mit Anstrich oder Wandfliesen in den Badezimmern.
  • Decken: Abhangdecken mit glatten Gipsplatten verkleidet oder Gipsdecke und Anstrich.
  • Heizung: ausreichend Plattenheizkörper, welche mit einem Thermostatventil ausgestattet sind. Ein Raumthermostat gewährleistet die Temperaturregelung.
  • Sanitäranlagen: ein komplettes Sanitärensemble ist in jeder Einheit vorgesehen.
  • Strom: ausreichend Schalter und Steckdosen sind in allen Einheiten vorgesehen.
  • Klingel: Jede Einheit verfügt über eine Klingel, welche neben der Eingangstüre der jeweiligen Einheit befestigt wird.
  • Innenschreinerarbeiten: Türen, Treppen,…
  • Küche: Der Mietpreis beinhaltet eine voll ausgestattete Küche.
  • Briefkästen.
  • Lokal für die Mülltonnen: ein Lokal für die Mülltonnen wird den Mietern zur Verfügung gestellt.

3. Anschlüsse – Welche Anschlüsse werden vom Besitzer vorgesehen? Welche Anschlüsse müssen vom Mieter erledigt werden?

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Die generellen Installations- und Anschlusskosten des Gebäudes an das öffentliche Netz sind zu Lasten des Eigentümers.

Die privaten Anschlusskosten fürs Telefon und Fernsehen sind zu Lasten des Mieters, zusätzlich zu der im Mietvertrag genannten Miete.

Die Verbrauchs- und Abonnementkosten in Bezug auf Wasser, Strom, Telefon und Fernsehen sind zu Lasten des Mieters, zusätzlich zu der im Mietvertrag genannten Miete.

Die Kosten der Miteigentümerschaft sind zu Lasten des Mieters, zusätzlich zu der im Mietvertrag genannten Miete, mit Ausnahme der Feuerversicherung und der Beteiligung am Reservefonds.

Jede Einheit verfügt über individuelle Zähler, welche sich im Zählerraum im Untergeschoss oder in der Einheit selbst befinden.

4. Garantie – Wie hoch ist die erforderliche Garantie?

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Geschäfts- und Büroräume:

Der genaue Betrag der Garantie wird in Übereinstimmung mit dem Besitzer festgelegt. Die Höhe variiert je nach Art des Vertrages und ist abhängig von den Investitionen, die der Mieter getätigt hat.

Appartements:

Wir verlangen eine Garantie von 3 Monatsmieten.

Der Mieter verpflichtet sich den Beweis dieser Bankgarantie spätestens beim Bezug zu liefern.

5. Bestandsaufnahme – Wird eine Bestandsaufnahme gemacht? Zu wessen Lasten?

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Eine Bestandsaufnahme zu Lasten des Besitzers wird beim Einzug sowie beim Auszug der gemieteten Räumlichkeiten erstellt.

Bei Ablauf des Mietvertrages ist der Mieter verpflichtet die Räume in einem einwandfreien Zustand zu hinterlassen. Die Bankgarantie wird zu Gunsten des Mieters am Ende des Vertrages freigegeben, natürlich nur unter der Bedingung, dass die Räumlichkeiten in ihren ursprünglichen Zustand gesetzt werden und dass alle vom Mietvertrag abgeleiteten Pflichten erfüllt wurden. Eine widersprüchliche Bestandsaufnahme wird von einem Experten und zu Lasten des Vermieters gemacht.

6. Aktivitäten – Welche Aktivitäten sind in den Einheiten des Erdgeschosses erlaubt?

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Liberale Aktivitäten (Versicherungsagentur, Arztpraxen, Rechtsanwaltskanzlei, Treuhandgesellschaften, Immobilienagentur usw.) und kommerzielle Aktivitäten (Boutique, Florist, Frisörsalon, Sandwichbar, Schmuckladen, usw.) sind in den Einheiten des Erdgeschosses erlaubt insofern sie nicht den Wohnkomfort der Bewohner der Appartements stören.

Der Besitzer behält sich das Recht vor, die Niederlassung der Aktivität zu verweigern, falls er letzte als Schädigung des Wohnkomforts der Bewohner der Residenz empfindet.

7. Gemeinschaftskosten – Wie hoch werden die Kosten der Miteigentümerschaft geschätzt?

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Gewisse Kosten der Miteigentümerschaft sind zu Lasten des Mieters (im Verhältnis zu den Tausendstel die für das gemietete Objekt bestimmt wurden):

  • Unterhalt der Gemeinschaftsräume und der Außenanlage sowie Schneeräumung.
  • Kleine Unterhaltsarbeiten.
  • Heizung, Strom und Wasser der Gemeinschaft.
  • Gemeindesteuern.
  • Diverse Kosten.

Die Kosten für Brandschutzversicherung, größere Arbeiten, Bankkosten und die Teilnahme am Reservefonds sind zu Lasten des Besitzers.

Während dem 1. Mietjahr wird eine monatliche Vorauszahlung der Kosten verlangt. Am Ende des 1. Mietjahres liefert der Vermieter dem Mieter eine Jahresabrechnung der Kosten, bei dieser werden die Vorauszahlungen natürlich berücksichtigt. Der negative Saldo muss vom Mieter bezahlt werden zusammen mit der Miete des Monats, welcher der Abrechnung folgt. Der positive Saldo wird vom Vermieter innerhalb von 14 Tagen nach der Abrechnung bezahlt.

Ab dem 2. Jahr werden die monatlichen Vorauszahlungen sich auf 10 % der letzten Jahresabrechnung belaufen.

8. Versicherungen und Verantwortung – Für was sind Sie verantwortlich als Mieter?

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Der Mieter ist ausdrücklich dazu verpflichtet die Güter sowie das Mobiliar bei einer im Großherzogtum Luxemburg anerkannten Versicherungsgesellschaft gegen Feuer zu versichern und diese Versicherung während der gesamten Mietdauer aufrechtzuerhalten.

In diesem Sinne möchten wir Sie daran erinnern, dass die Luxemburgische Gesetzgebung im Falle eines Brandes den Mieter mutmaßlich verantwortlich macht für den Brand, sofern er keinen Gegenbeweis vorlegt. Deshalb ist es sehr wichtig zu jedem Zeitpunkt angemessen versichert zu sein.

Gleiches gilt für die Haftpflichtversicherung bei einem Schadensfall, wenn dieser sich einer beruflichen Tätigkeit oder der Nutznießung der gemieteten Objekte im Allgemeinen ableiten lässt.

Der Mieter verpflichtet sich dem Vermieter eine Kopie des Versicherungsvertrags sowie eventuellen Addenda zu liefern.

9. Miteigentümerschaft – Gemietetes Objekt einer Miteigentümerschaft, welche sind die Rechte und Pflichten des Mieters?

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Der Mieter verpflichtet sich die Mietobjekte ordnungsgemäß zu nutzen und die Hausordnung zu respektieren.

10. Abtretung der Miete oder Untervermietung – Ist eine Abtretung der Miete oder reine Untervermietung des Raumes vorstellbar?

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Sie haben das Recht die angemieteten Objekte abzutreten oder an einen Dritten unterzuvermieten unter der Bedingung, dass Ihnen Ihr Vermieter vorab eine schriftliche Erlaubnis erteilt.

Jedoch bleibt der Mieter im Falle einer Mietübertragung oder Untervermietung weiterhin ungeteilt und solidarisch mit dem Zessionär oder Untermieter gegenüber jeder Verpflichtung, welche vom Mietvertrag abgeleitet wird, haftbar.

11. Parkplätze – Wie viele Parkplätze werden zur Miete angeboten?

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7 Parkplätze werden zur Miete angeboten:

  • 4 Innenparkplätze im Untergeschoss der Residenz « Les Jardins de Marnach ».
  • 2 Außenparkplätze neben der Residenz, diese sind für die Geschäftsräume und/oder Büros reserviert.

Die Mietpreise der Innen- und Außenparkplätze sind im Tab « Mieten » verfügbar.

12. Lage – Welche Vorteile hat die Lage in Marnach?

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Marnach genießt einen strategischen Standort dank seiner direkten Verbindung zu Luxemburgs Großstädten und den Nachbarländern. Die Residenz liegt nahe der Nationalstraße E421, welche den Norden des Landes mit Luxemburg-Stadt verbindet.

Des Weiteren befindet sich das Dorf Marnach in einer wirtschaftlich blühenden Region, wo Sie von einem direkten Zugang zu zahlreichen Einkaufszentren, Restaurants, Tankstellen, Banken, Postamt, Gemeindeverwaltung, Schulen, Bushaltestellen, sportlichen und kulturellen Infrastrukturen, Kirche, usw. profitieren können.

13. Frist – Wann sind die Einheiten verfügbar?

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Die Einheiten sind Ende 2019 verfügbar.

14. Soziale Vorteile – Welche sozialen Vorteile hat eine Niederlassung in Luxemburg?

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Die sozialen Vorteile in Luxemburg sind zahlreich und immer mit einem anderen Land, wie zum Beispiel Belgien oder Frankreich, zu vergleichen.

Soziallasten und Kosten des Arbeitgebers

Die Kosten des Arbeitgebers liegen bei rund 14,3 % in Luxemburg (Belgien: 30,5 %; Frankreich: 42 %).

Die Soziallasten liegen bei rund 12,5 % in Luxemburg (Belgien: 13,07 %; Frankreich: 30 %).

Familienzulagen

Der Betrag der Familienzulagen ist viel interessanter in Luxemburg als in Belgien oder Frankreich.

Gewöhnliche Familienzulagen Luxemburg Belgien Frankreich
Betrag für 1 Kind 265,00 € 99,93 € 0,00 €
Betrag für 2 Kinder 530,00 € 273,73 € 129,86 €
Betrag für 3 Kinder 795,00 € 533,22 € 296,24 €
Betrag für 4 Kinder 1060,00 € 792,71 € 462,62 €

Einkommenssteuer

Die zu zahlenden Steuern auf das Lohneinkommen sind geringer als in Belgien und in Frankreich.

Überstunden

Die Entlohnung von geleisteten Überstunden ist befreit von Steuern und teils auch von Soziallasten.

Sozialversicherung

Außerdem ist hervorzuheben, dass die Sozialversicherung in Luxemburg ausgedehnter als in den Nachbarländern ist.

15. Steuervorteile – Welche Steuervorteile hat die Niederlassung in Luxemburg?

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Unternehmenssteuer

Der Steuersatz der Firmen in Luxemburg liegt bei rund 30 % für die Firmen die in der Gemeinde Clervaux ansässig sind (27 % für die Firmen die in Luxemburg-Stadt ansässig sind) (Belgien: 33,99 %; Frankreich: 33,3 %) und setzen sich wie folgt zusammen:

  • Die Körperschaftssteuer (Impôt sur le Revenu des Collectivités – IRC)
    • 15 % auf das gesamte Einkommen im Falle eines Profits kleiner oder gleich 15.000 €.
    • Pauschalbetrag von 3.750 € auf die Tranche 0 – 25.000 € und Anwendung eines Prozentsatzes von 39 % auf die 2. Tranche des Einkommens, welches 25.000€ überschreitet.
    • 19 % auf das gesamte Einkommen im Falle eines Profits höher als 30.000 €.
  • Solidaritätszuschlag (Impôt de solidarité): 7 % der oben aufgeführten Körperschaftssteuer (IRC).
  • Gewerbesteuer (Impôt Commercial Communal – ICC) = 9,9 % für Clervaux.

Fahrzeuge

Die MwSt. auf Fahrzeugkosten für berufliche Zwecke ist komplett absetzbar (egal ob Neu- oder Gebrauchtwagen).

Es gibt keine Zulassungssteuer auf Fahrzeuge.

Die jährliche Kraftfahrzeugsteuer ist wesentlich günstiger in Luxemburg als in Belgien.

Die gesamten Kosten in Bezug auf Firmenwagen sind komplett absetzbar.

Gemeinkosten

Die Gemeinkosten der Unternehmen in Bezug auf die ausgeübten Aktivitäten sind komplett absetzbar.

Den Gemeinkosten und den Kostenabrechnungen wird eine größere Flexibilität als in den anderen Ländern zugewiesen.

MwSt.

Mehrwertsteuersatz (Normalsatz): 17 % (Belgien: 21 %; Frankreich: 19,6 %).

Dank der zahlreichen Vorteile kann sich die Gründung einer gewerblichen Struktur in Luxemburg in sehr vielen Fällen als recht lohnend herausstellen. Deshalb wagen viele Unternehmer den Schritt, vergrößern ihren Aktionsradius und verbessern Ihre Rentabilität!

16. Arbeitnehmerkosten – Wie hoch sind die geschätzten Kosten für den Arbeitgeber und der Nettolohn für einen verheirateten Arbeitnehmer mit 2 Kindern, welcher in Luxemburg arbeitet?

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Hierunter zeigen wir Ihnen beispielsweise und rein informativ eine Vergleichstabelle für einen verheirateten Mann/Frau mit zwei Kindern, welcher in Luxemburg, Belgien oder Frankreich arbeitet.

Jedoch möchten wir Sie darauf hinweisen, dass jeder Fall unterschiedlich ist und dieser müsste gemäß ihrer Situation angepasst werden und kann sich ständig weiterentwickeln.

Arbeitnehmer – verheiratet – 2 Kinder Luxemburg Belgien Frankreich
Monatlicher Bruttolohn 2.500,00 € 2.500,00 € 2.500,00 €
Geschätzte Kosten des Arbeitgebers (brutto + Arbeitgeberbeiträge) 2.779,00 € 3.260,00 € 3.507,00 €
Monatlicher Nettolohn des Arbeitnehmers 2.174,00 € 1.654,00 € 1.923,00 €
Monatliche Familienzulage für 2 Kinder zu Lasten 530,00 € 273,73 € 129,86 €
GESAMTEINKOMMEN des Arbeitnehmers 2.704,00 € 1.927,73 € 2.052,86 €

17. Gründung eines Unternehmens – Welche Vorgehensweise müssen Sie einleiten, um ein Unternehmen in Luxemburg zu gründen oder umzusiedeln?

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Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen bei diesen Vorgehensweisen verschiedene Dienstleister aus unserer Region zu empfehlen und um den Kontakt zu kompetenten Personen herzustellen.

Jedoch sollten Sie vorab wissen, dass die großen Etappen die folgenden sind:

  • Über eine Infrastruktur passend zur Ausübung Ihrer Tätigkeit verfügen.
  • Über eine Niederlassungsbewilligung vom Ministerium für Mittelstand für gewerbliche Unternehmen und gewisse liberale Berufe verfügen.
  • Sich bei dem « Registre de Commerce et des Sociétés » einschreiben.
  • Sich bei der Steuerverwaltung sowie der Einregistrierungs- und Domänenverwaltung einschreiben, damit die steuerlichen Pflichten erfüllt werden.
  • Sich bei den verschiedenen Kranken- und Pensionskassen einschreiben, damit die sozialen Pflichten erfüllt werden.
  • Über eine Betriebserlaubnis verfügen.
  • Über ein Bankkonto bei einer Luxemburgischen Bankinstitution verfügen.

Besuchen Sie doch die Website der Luxemburgischen Handelskammer: www.cc.lu/creer-mon-entreprise

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